Planungsphasen

Wir entwickeln und gestalten Räume, Häuser, Gebäude und Objekte

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, sind wir beim Grübbel Architektur. Atelier. eine wichtige Anlaufstelle. Als Spezialist für alle planerischen und konstruktiven Leistungen im Bauwesen entwickeln wir aus Ihren ersten Ideen Schritt für Schritt die finalen Baupläne und Planungsunterlagen, damit Sie entspannt mit dem Bau Ihres Gebäude starten können.

Für welche Leistungen Sie einen Architekten beauftragen, können Sie frei entscheiden. Das kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für ein Bauprojekt sein. Oder die Komplettbetreuung von der Entwurfsphase bis zur Bauabnahme. Die typischen Planungsleistungen werden in sogenannte Leistungssphasen unterteilt, die die Planung von Gebäuden in sinnvolle Projektabschnitte gliedern. Sie sind für alle Architekten und Bauingenieure bindend und Grundlage für die entsprechenden Honorare.

Von der Idee zum Traumhaus: Mit diesen sechs Planungsphasen ist das ganz einfach

Sie wollen ein Gebäude neu errichten oder ein Bestandsgebäude umbauen? Sie planen ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Bürohaus, ein Gewerbeobjekt, einen kommunalen Zweckbau, eine Schule oder eine Kindertagesstätte zu bauen?

 

Die folgenden sechs Leistungsphasen führen Sie Schritt für Schritt zu Ihren eigenen vier Wänden. Sie bilden die entscheidende Grundlage für die bautechnische und handwerkliche Realisierung des Bauprojekts.

Hier werden alle architektonischen und technischen Details geplant. Baustatische Berechnungen und Konstruktionsdetails durchgeführt. Genehmigungsreife Pläne für das Gesamtobjekt gezeichnet. Nutzungs- und Energiekonzepte präzisiert. Komponenten für die Klimatisierung und Gebäudeautomatisierung integriert. Und zum Schluss alle für die Bauausführung vor Ort notwendigen Ausführungspläne erstellt.

1. Grundlagenermittlung

(gem. LPH1 HOAI):

Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung des Bedarfs.


Bei der Grundlagenermittlung oder Bedarfsanalyse werden alle Wünsche und Vorstellungen gesammelt und der genaue Umfang des Projekts definiert. Diese Informationen bilden die Ausgangsbasis für das geplante Bauvorhaben. Dabei geht es nicht nur um Vorlieben oder gestalterische Fragen. Es geht auch um die Tektonik des Grundstücks, um die Zahl der Räume, um Nutzungsvorstellungen, um ökologische Gesichtspunkte und noch viel mehr. Wir beraten Sie gerne, damit Ihr Traumhaus so schnell wie möglich Wirklichkeit wird.

2. Vorplanung

(gem. LPH2 HOAI):

Bewertung der Gegebenheiten, Kostenschätzung, Vorentwurf.


Nachdem alle Grundlagen ermittelt wurden, erfolgt die Endabstimmung und die Erarbeitung eines ersten Planungskonzepts. In dieser Phase werden auf Grundlage der vorhandenen lokalen Gegebenheiten und der architektonischen Vorgaben ein erster Vorentwurf erstellt, der als Grundlage für eine erste Kostenschätzung und für die nachfolgende Entwurfsplanung dient.

3. Entwurfsplanung

(gem. LPH3 HOAI):

Gesamtentwurf, Objektbeschreibung, Kostenberechnung, Terminierung.


Die Entwurfsplanung ist die erste projektvorbereitende Phase im Planungsprozess des Bauprojekts. Ziel ist es, auf Basis der Grundlagenermittlung und der Vorplanung ein ganzheitliches und praxisnahes Planungskonzept zu entwickeln, das alle projektspezifischen Fragestellung und Herausforderungen berücksichtigt.

4. Genehmigungsplanung

(gem. LPH4 HOAI):

Erarbeitung und Einreichung der Bauanträge.


Die Genehmigungsplanung konkretisiert des Entwurfsplanung und bezieht alle notwendigen Details und Leistungen ein, die zur Erarbeitung und Einreichung der für das Bauprojekt erforderlichen Bauanträge notwendig sind. Die von den offiziellen Stellen geforderten Unterlagen werden vorbereitet und zur Genehmigung eingereicht, um die für die Bauausführung nötige Baugenehmigung zu erhalten.

5. Ausführungsplanung

(gem. LPH5 HOAI):

Ausarbeitung und Darstellung ausführungsreifer Planungen.


Sobald die Baugenehmigung vorliegt wird die Ausführungsplanung ausgearbeitet. Sie ist die Grundlage zur Vergabe des Bauprojekts an die entsprechenden Gewerke. Die Architektenentwürfe werden zu einem Plansatz ausgearbeitet. Alle notwendigen Informationen und Details zum Errichten oder zum Umbau eines Gebäudes sind hier ebenso enthalten, wie die zeitliche Abfolge der einzelnen Gewerke bei der späteren Bauausführung.

6. Projektbetreuung

(gem. LPH6 bis LPH9 HOAI):

Vorbereitung der Vergabe, Objektüberwachung, Ausführungsbegleitung, Objektbetreuung.


Der Bau oder Umbau von Gebäuden erfordert viel Sachverstand und nicht gerade geringe Geldmittel. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit uns als Architekten erfahrene Fachleute an der Seite haben, die wissen worauf es ankommt. Deshalb bereiten wir nicht nur die Vergab an die Spezialisten vor. Wir überwachen den Bauverlauf und Begleiten die Bauausführung und betreuen das Gesamtprojekt, damit alles reibungslos und wie geplant umgesetzt und ausgeführt wird.

Was haben die Leistungsphasen mit der Vergütung eines Architekten zu tun? 

Die Leistungsphasen sind im Prinzip das Grundgerüst für die planerische Arbeit des Architekten. Um die Vergütung für die Planungsleistungen zu definieren, werden die typischen Aufgaben, die Architekten und Ingenieure erbringen, in mehrere Leistungsphasen gegliedert (LPH), denen bestimmte Honorarsätze zu Grunde liegen. Diese Honorarsätze werden in der sogenannten HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt.

Die HOAI regelt allerdings nicht, welche Leistungen das Architektur- oder Ingenieurbüro zu erbringen hat. Der genaue Umfang der Planungsleistungen wird deshalb in einem separaten Werkvertrag festgelegt, den Bauherr:in und Architekt:in oder Ingenieur:in für das jeweilige Bauprojekt verbindlich schließen.


Noch Fragen? Das Grübbel Architektur. Atelier. freut sich auf Sie.

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